Von den Eigentümern sogenannter „untersuchungsbedürftiger Standorte“ wird die Durchführung einer Altlasten-Voruntersuchung (Historische und Technische Untersuchung) gemäss Altlastenverordnung verlangt. In einem solchen Fall vertreten wir Sie kompetent gegenüber den Behörden und führen die notwendigen Untersuchungen zielorientiert und kostenbewusst für Sie durch!